Ihr Bestattungsdienst in den Regionen Thun, Bern und Berner Oberland

Todesfall im Inland

  • Benachrichtigen Sie zuerst den Arzt des Verstorbenen. Dieser erstellt die Todesbescheinigung. In einem Heim oder Krankenhaus übernimmt das der diensthabende Arzt.
  • Informieren Sie Angehörige, den Arbeitgeber und den Todesfall betreffende Institutionen.

 

Wir entlasten Sie hierbei, indem wir Ihnen das Kontaktieren von Institutionen und das Erledigen aller Formalitäten für Ämter und Gemeinden abnehmen.

Todesfall im Ausland

Wir kümmern uns um alle behördlichen Angelegenheiten und Genehmigungen für die Überführung in die Schweiz. Das beinhaltet die Kontaktaufnahme des ausländischen Krankenhauses oder Bestattungsunternehmens, die Erledigung aller Formalitäten sowie den diskreten Transport (auch per Flugzeug) im geeigneten Behältnis.

Überführungen ins Ausland

Wir übernehmen den diskreten Transport (auch per Flugzeug) im geeigneten Behältnis. Mit dem jeweils zuständigen Konsulat klären wir landesspezifische Bestimmungen und Vorschriften ab. Ebenso erledigen wir alle weiteren Formalitäten und beschaffen die nötigen Dokumente.

1Wichtige Dokumente
  • die Todesbescheinigung des Arztes
  • das Familienbüchlein bei Verheirateten
  • Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung
  • Pass und Geburtsschein für Personen mit Wohnsitz im Ausland sowie Eheschein, sofern vorhanden
2Formalitäten
  • Pensionskasse, AHV und Krankenkasse benachrichtigen
  • andere Versicherungen informieren
  • Notar beiziehen
  • Der Tod von schweizerischen Staatsangehörigen mit Wohnsitz im Ausland ist auch dem zuständigen Konsulat zu melden

Erdbestattung oder Kremation

Diese Frage stellt sich bei den Angehörigen sehr oft, da Unsicherheiten bestehen, ob eine Erdbestattung oder Kremation gewählt werden soll. Wir können keine Empfehlungen abgeben, der Entscheid hängt allein vom Wunsch der verstorbenen Person oder deren Angehörigen ab.

Bei der Erdbestattung wird die verstorbene Person mit dem Sarg in die Erde gelegt. Die Ruhedauer des Grabes wird gemäss des jeweiligen Friedhofs und Bestattungsreglements festgesetzt.

Bei der Feuerbestattung wird die verstorbene Person mit dem Sarg im Krematorium kremiert. Die Asche wird in einer Urne gesammelt und ins gewünschte Grab gelegt. Auf Wunsch der Angehörigen kann die Urne im Krematorium abgeholt und privat aufbewahrt werden.

Ob Erdbestattung, Kremation oder Urnengrab: Wir beraten Sie gerne detailliert über die Möglichkeiten und informieren transparent über die entstehenden Kosten. Auch darüber, was das jeweilige örtliche Friedhofsreglement vorschreibt und welche Kosten während der Grabruhe anfallen könnten.

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